Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2023 folgende Sätze:
Altersgruppe | |
0 – 5 Jahre | € 320,00 |
6 – 9 Jahre | € 410,00 |
10 – 14 Jahre | € 500,00 |
15 – 19 Jahre | € 630,00 |
20 Jahre oder älter | € 720,00 |
Stand: 23. Februar 2023
Publication date:
Although the data has been compiled with all due care, we cannot accept any liability for the complete accuracy of the information provided. Contact us anytime for a personal appointment if you have any further questions or require any personal advice.